Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für ästhetische Behandlungen in der Praxis Julia Schmid, Heilpraktikerin
§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge zwischen Julia Schmid, Heilpraktikerin, Maximilianstraße 47, 86150 Augsburg, und ihren Patientinnen und Patienten.
- Sie gelten für ästhetische Behandlungen, insbesondere Unterspritzungen mit Hyaluronsäure, sowie für Beratungs-, Kontroll- und Nachbehandlungstermine.
- Abweichende Bedingungen des Patienten gelten nur, wenn die Heilpraktikerin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Die Heilpraktikerin verfügt über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach § 1 Heilpraktikergesetz, erteilt durch das Gesundheitsamt Augsburg.
§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung
- Der Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) kommt zustande, sobald die Heilpraktikerin einen vom Patienten angefragten Termin bestätigt – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem.
- Vor jeder Erstbehandlung findet ein Beratungs- und Aufklärungsgespräch statt. Die Heilpraktikerin kann eine Behandlung nach diesem Gespräch ablehnen, insbesondere bei Kontraindikationen, unrealistischen Erwartungen oder wenn eine ärztliche Abklärung geboten ist.
- Die Heilpraktikerin kann das Behandlungsverhältnis jederzeit beenden, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder die Behandlung ihre Kompetenz oder ihre gesetzlichen Befugnisse überschreiten würde. Der Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt bestehen.
- Der Patient kann den Vertrag jederzeit kündigen. Für kurzfristig abgesagte Termine gilt § 7.
§ 3 Leistungen und kein Erfolgsversprechen
- Die Heilpraktikerin führt ausschließlich Behandlungen durch, die Heilpraktikern gesetzlich erlaubt sind.
- Verwendet werden ausschließlich CE-gekennzeichnete Hyaluronsäure-Produkte. Produktname und Chargennummer werden dokumentiert.
- Geschuldet ist eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Regeln, nicht ein bestimmtes ästhetisches Ergebnis. Wirkung und Haltbarkeit (in der Regel 6–18 Monate) hängen von individuellen Faktoren wie Hauttyp, Stoffwechsel und Lebensweise ab.
- Fotos oder Beispiele aus Beratungsgesprächen sind keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses.
§ 4 Aufklärung, Einwilligung und Mindestalter
- Vor jeder Behandlung klärt die Heilpraktikerin den Patienten mündlich über Ablauf, Alternativen, Kosten sowie typische und seltene Risiken auf (u. a. Schwellungen, Blutergüsse, Knötchenbildung, Infektionen, Gefäßverschluss). Der Patient erhält Abschriften der unterzeichneten Unterlagen (§ 630e BGB).
- Da es sich um eine medizinisch nicht notwendige Behandlung handelt, erhalten Patienten zwischen Aufklärung und Behandlung ausreichend Bedenkzeit.
- Die Behandlung erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung.
- Personen unter 18 Jahren werden nicht ästhetisch behandelt. Die Heilpraktikerin kann einen Altersnachweis verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Patienten
- Der Patient macht im Anamnesebogen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere zu Allergien, Vorerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, eingenommenen Medikamenten (z. B. Blutverdünner), früheren Unterspritzungen sowie einer Schwangerschaft oder Stillzeit.
- Änderungen dieser Angaben teilt der Patient vor jedem weiteren Termin mit.
- Der Patient befolgt die schriftlichen Nachsorgehinweise und meldet sich bei ungewöhnlichen Beschwerden – etwa starken oder zunehmenden Schmerzen oder Hautverfärbung – sofort bei der Praxis.
- Schäden, die auf unvollständigen Angaben oder Nichtbeachtung der Nachsorgehinweise beruhen, hat die Heilpraktikerin nicht zu vertreten, soweit sie diese nicht erkennen konnte.
§ 6 Honorar, Zahlung und Erstattung
- Es gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste der Praxis. Der voraussichtliche Preis wird vor der Behandlung mitgeteilt. Ergibt sich während der Behandlung ein Mehrbedarf an Material, wird dieser nur nach Zustimmung des Patienten berechnet.
- Die Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung fällig und in bar, per EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Der Patient erhält eine Rechnung.
- Ästhetische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen. Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen nicht; private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten ästhetische Behandlungen in der Regel nicht. Der Patient ist unabhängig von einer Erstattung zur Zahlung verpflichtet.
- Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt werden.
§ 7 Terminabsage und Ausfallhonorar
- Vereinbarte Termine sind für den Patienten reserviert. Kann der Patient einen Termin nicht wahrnehmen, sagt er ihn spätestens 24 Stunden vorher per WhatsApp, per E-Mail oder über das Buchungssystem ab.
- Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar von 90 € fällig. Dies gilt nicht, wenn der Patient die Absage nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung) oder der Termin anderweitig vergeben werden konnte.
- Dem Patienten bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten kann die Behandlung verkürzt oder abgesagt werden; Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
§ 8 Nachkontrolle und Korrekturbehandlung
- Nach einer Behandlung kann der Patient innerhalb von 14 Tagen einen kostenlosen Kontrolltermin wahrnehmen.
- Eine Nachkorrektur (Touch-up) innerhalb von 4 Wochen wird nur für die Arbeitszeit nicht berechnet; zusätzlich verwendetes Material wird nach Preisliste berechnet.
- Ein späteres Nachlassen der Wirkung durch den natürlichen Abbau der Hyaluronsäure begründet keinen Anspruch auf kostenlose Nachbehandlung.
§ 9 Haftung
- Die Heilpraktikerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für sonstige Schäden haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, und dann begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Für in der Praxis abgelegte Garderobe und Wertgegenstände wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
- Die Heilpraktikerin unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung, die ästhetische Behandlungen umfasst.
§ 10 Dokumentation, Fotos und Datenschutz
- Die Heilpraktikerin dokumentiert jede Behandlung einschließlich verwendeter Produkte und Chargennummern und bewahrt die Unterlagen mindestens 10 Jahre auf (§ 630f BGB).
- Vorher-/Nachher-Fotos können zur Behandlungsdokumentation angefertigt werden.
- Die Heilpraktikerin unterliegt der Schweigepflicht. Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden nach der DSGVO verarbeitet. Einzelheiten enthält die gesonderte Datenschutzinformation der Praxis.
§ 11 Gutscheine
- Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Kaufjahres gültig und übertragbar.
- Wer einen Gutschein einlöst, durchläuft dieselbe Beratung und Aufklärung wie jeder andere Patient. Ist eine Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich, kann der Gutschein für eine andere Leistung genutzt werden.
- Gutscheine für Hyaluron-Behandlungen werden nur für volljährige Empfänger eingelöst.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Patient seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Die Heilpraktikerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: November 2026